Das Amtsblatt der Stadt Pottenstein ist die offizielle Publikation der Stadt Pottenstein für amtliche Bekanntmachungen. Es erscheint in der Regel monatlich und wird den Bürgern im Gemeindegebiet kostenlos nach Hause geliefert.
Das nächste Amtsblatt erscheint am Freitag, 26. Mai 2023. Redaktionsschluss ist Montag, 15. Mai 2023.
Kontakt: Tel. 09243 / 708-0, E-Mail: poststelle@pottenstein.bayern.de
- Amtliche Bekanntmachung
Die amtliche Bekanntmachung wird mit der Veröffentlichung von Satzungen, Verordnungen, Unterlagen zu Auslegungen und Terminen bewirkt. Ferner werden auch Bekanntmachungen und Hinweise anderer Behörden veröffentlicht, um auf wichtige Informationen wie etwa geänderte Abfuhrzeiten der Müllabfuhr hinzuweisen.
- Redaktionelle Inhalte
Neben den amtlichen Bekanntmachungen können auch redaktionelle Inhalte abgedruckt werden, welche sich auf das Geschehen im Gemeindegebiet der Stadt Pottenstein beziehen. So berichten beispielsweise örtliche Einrichtungen wie die Kindergärten, die Seniorenbeauftragten und das Tourismusbüro über besondere Ereignisse und Termine.
- Werbeanzeigen und Inserate
Zusätzlich stellt die Stadt Pottenstein Werbefläche in Ihrem Amtsblatt zur Verfügung. Gegen eine Gebühr können Unternehmen oder auch Privatpersonen eine Anzeige im Amtsblatt abdrucken lassen, um für Dienstleistungen, Produkte oder Veranstaltungen zu werden.
Die Gebühr variiert hierbei je nach Größe der Werbeanzeige:
Art/Größe der Anzeige | Gebühren |
1/8 Seite (Standard Kleinanzeige) | 38,50 € |
1/4 Seite | 44,00 € |
1/3 Seite | 55,00 € |
1/2 Seite | 77,00 € |
1 Seite | 126,50 € |
Der Rabatt für ortsansässige Vereine im Gemeindegebiet beträgt in der Regel 50%, wobei aber mindestens 20,00 € zu zahlen sind. Weiterhin gibt es einen Rabatt von 10 %, wenn mindestens sechs Inserate im Jahr abgedruckt werden.
Artikel und Anzeigen, die im Amtsblatt veröffentlicht werden sollen, sind als E-Mail an poststelle@pottenstein.bayern.de zu senden. Hierbei ist zu beachten, dass word-, excel- und ähnliche Dateiformate nicht angenommen werden können. Grundsätzlich sollen Werbeanzeigen im pdf-Format und Berichte als Text direkt in der E-Mail übersandt werden.
- Redaktion
Es ist anzumerken, dass die Stadt Pottenstein keinerlei Haftung für den Inhalt von Berichten und Werbeanzeigen Dritter übernimmt. Außerdem behält sie sich das Recht vor, den Abdruck von unangemessenen Inseraten mit beispielsweise diskriminierenden oder verfassungsfeindlichen Inhalten zu verweigern. Die redaktionelle Verantwortung obliegt dem Ersten Bürgermeister der Stadt Pottenstein.