Haushaltssatzung der Stadt Pottenstein für das Haushaltsjahr 2022

I.

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern hat der Stadtrat der Stadt Pottenstein in der Sitzung vom 25.04.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit gem. Art. 26 Abs. 2 i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.932.643,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.491.532,00 € ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.900.000,00 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.

b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.

2. Gewerbesteuer 350 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.320.000,00 € festgesetzt.

 

 6

1. Der Finanzplan (Investitionsprogramm) wird gesondert in der dem Haushaltsplan beigefügten Form beschlossen.

2. Gleichfalls ist der beschlossene Stellenplan Anlage des Haushaltsplanes.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

II.

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67, 71 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erforderliche Genehmigung mit Verfügung vom 19.07.2022, Az 20-941/26, erteilt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Pottenstein, Forchheimer Str. 1, Zi.Nr. 5, zur Einsichtnahme bereit (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. Bekanntmachungs-verordnung - BekV).

 

Pottenstein, den 08.08.2022

STADT POTTENSTEIN

gez.

Frühbeißer
Erster
Bürgermeister

 

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