Haushaltssatzung der Bürgerspitalstiftung Pottenstein für das Haushaltsjahr 2022

I.

Aufgrund Art. 35 des Stiftungsgesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - hat der Stadtrat der Stadt Pottenstein in der Sitzung vom 20.06.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit gemäß Art. 26 Abs. 2 i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
er schließt jeweils in den Einnahmen und Ausgaben im

 

  • Verwaltungshaushalt mit 11.700,00 € und
  • Vermögenshaushalt mit 5.500,00 €

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus­halt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.950,00 € festgesetzt.



§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.



II.

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67, 71 und 73 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erforderliche Genehmigung mit Verfügung vom 22.08.2022 erteilt.


III.

Gemäß Art. 65 Abs. 3 GO wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung zur Einsicht-nahme während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Potten­stein, Zimmer Nr. 5, aufliegt (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. mit Be­kanntmachungsverordnung – BekV).



Pottenstein, 07.09.2022

 

Bürgerspitalstiftung Pottenstein

gez. Frühbeißer

Erster Bürgermeister

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