Februar 2021
Änderung der Ladungsfrist in § 25 Abs. 4 GO
Der Stadtrat der Stadt Pottenstein hat sich in seiner konstituierenden Sitzung am 18.05.2020 für die Wahlperiode von 2020 – 2026 eine Geschäftsordnung gegeben. In der Sitzung am 08.02.2021 wurde eine Änderung der Frist für die Einladung zu Sitzungen beschlossen. § 25 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält folgenden neuen Wortlaut:
„(4) 1Die Ladungsfrist beträgt 6 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.“
Die geänderte Geschäftsordnung ist auf der Internetseite der Stadt Pottenstein unter Ortsrecht veröffentlicht.
Pottenstein, den 18.02.2021
gez.
Frühbeißer
Erster Bürgermeister