Bauangelegenheiten

Juli 2021

Die Stadt Pottenstein bittet bei der Abgabe von Bauantragsmappen, die Vorgaben des Landratsamtes Bayreuth als Baugenehmigungsbehörde zu beachten, um unnötige Verzögerungen und Rückfragen zu vermeiden.

Folgende Unterlagen sind im Regelfall in jeder der drei Bauantragsmappen erforderlich:

1.    Amtliches Bauantragsformular in der aktuellen Fassung mit vollständigen Angaben zur Nachbarzustimmung

2.    Amtliches Formblatt „Baubeschreibung“ in der aktuellen Fassung (mit Angabe der Baukosten)

3.    Berechnung umbauter Raum, Wohnflächen/ Nutzflächen/GRZ, GFZ, BMZ  (§ 17 ff BauNVO)

4.    Unterschriften auf allen Plänen und Antragsformularen durch den Entwurfsverfasser
 (ggf. Nachweis der Bauvorlageberechtigung Art. 61 BayBO) und den Bauherrn

5.    Erhebungsbogen für Baugenehmigung
 (Bautätigkeitsstatistik)
in der Erstschrift

6.    Aktueller amtlicher Lageplan M 1:1000 mit Katasterauszug

 - nicht älter als ein halbes Jahr

 - Original in Erstschrift, 2 x als Kopie in Zweit- und Drittschrift

7.    Erschließungslageplan M 1:1000

 Einzeichnung Zufahrt, Verlauf der Wasser- und Kanalleitung(en) vom Bauvorhaben zur gemeindlichen Leitung.

 Ggf. Nachweis von Grunddienstbarkeiten (Vorlage von vollständigen Notarurkunden im Original oder Farbkopie).

8.    Bauzeichnungen (§§ 7, 8 BauVorlV mit Anlage 1)

 a)   Lageplan mit Eintragung der Baumaßnahme im M 1: 1000 nach § 7 Abs. 2 und 3 Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)

 b)   Grundrisse aller Geschosse M 1:100

 c)   Schnitte M 1:100

 d)   Ansichten mit Angabe der Geländehöhen und mit Anschluss an Nachbarbebauung/-grundstück sowie Angabe der Wand-
             und Dachhöhen M 1: 100


9.    Abstandsflächenplan und deren Berechnung Art. 6 BayBO (ggf. Abstandsflächenüber­nahme­erklärungen)

10.  Betriebsbeschreibung
Bei Beantragung zur Errichtung oder Änderung der Nutzung von gewerblichen Baumaßnahmen ist eine detaillierte Betriebsbeschreibung, mit Darstellung der Tätigkeiten im Betrieb, Öffnungszeiten, Anzahl der Mitarbeiter und des Publikumsverkehrs usw., mit vorzulegen. 

11.   a) Antrag auf Befreiung mit Begründung (§§ 31 BauGB)
     Für den Fall, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet und die Festsetzungen nicht vollständig
     eingehalten werden.

 

b) Antrag auf Abweichung mit Begründung (Art. 63 BayBO)
    z. B. wenn die Abstandsflächen, Brandschutzvorgaben, Stauraum vor Garagen nicht eingehalten oder umgesetzt werden können.

 

12.  Brandschutznachweis bei

- Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 BayBO oder

- Abweichungen von den Vorschriften zum Brandschutz/Abstandsübernahmeerklärungen

- Gebäudeklasse 5

- Mittel- und Großgaragen

Der ausgearbeitete Brandschutznachweis ist durch die Bauaufsichtsbehörde oder einen anerkannten Prüfsachverständigen zu prüfen. Mit den Antragsunterlagen ist durch den Bauherrn anzugeben, wer den Brandschutz prüfen soll.

13.  Kriterienkatalog (Vorlage spätestens mit der Baubeginnsanzeige)

14.  Angaben zur Standsicherheit (§ 10 BauVorlV)

15.  Weitere Unterlagen

 Ggf. weitere Darstellungen zur Beurteilung des Bauvorhabens, z. B.

- Freiflächengestaltungsplan (z. B. bei Lage des Bauvorhabens im Außenbereich nach § 35 BauGB)

- Stellplatznachweis (zeichnerisch und rechnerisch)

- Unterlagen bezüglich Denkmalschutz

 

Angaben zu

- Barrierefreiheit

- Verkaufsstätten

- Versammlungsstätten

- Gaststätten

- Beherbergungsstätten

etc.

 

Die für den Bauantrag geforderten Formulare wurden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr veröffentlicht und können im Schreibwarenhandel oder unter www.stmi.bayern.de bezogen werden.

 

Pottenstein, 08.07.2021

STADT POTTENSTEIN

gez.

Frühbeißer
Erster Bürgermeister

drucken nach oben