Die Stadt Pottenstein hat mit Schreiben vom 14.11.2017 beim Fördergeber die endgültige Baufreigabe beantragt. Ein endgültiger Förderbescheid liegt bis heute nicht vor. Ohne diesen Bescheid können/dürfen seitens der Stadt Pottenstein keine Aufträge erteilt werden.
Inzwischen mussten deshalb wiederholt Zuschlags- und Bindefristen verlängert werden; gleichzeitig führt die allgemeine Kostensteigerung im Tiefbau dazu, dass mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden muss. In einigen Projekten sind bundesweit Kostensteigerung um 100 % mitgeteilt worden.
Um hier eine entsprechende Anpassung der Förderhöhe zu erreichen, fanden mehrere Termine in den zuständigen Ministerien bzw. im Büro der Förderstelle statt.
Am 16.02.2018 wurde seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu aktuellen Fragen zur Umsetzung des Förderprogramms eingeladen. Auf nachfolgenden Artikel wird verwiesen.