Ortssprecher können gewählt werden, wenn eine ehemalige selbständige Gemeinde durch die Kommunalwahl nicht mit einem Stadtrat bzw. einer Stadträtin im Stadtrat der Stadt Pottenstein vertreten ist.
Das Amt des Ortssprechers ist ein gemeindliches Ehrenamt im Sinne der Art. 19 Abs. 1, Art. 20 und 20a Gemeindeordnung. Der Ortssprecher ist berechtigt, an allen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowohl bei den öffentlichen als auch den nicht öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. Der Ortssprecher besitzt zwar kein Stimmrecht, wirkt jedoch beratend und empfehlend an den Entscheidungen des Stadtrates mit.
Auf Antrag der Gemeindebürger der ehemaligen Gemeinde Püttlach fand am 08.07.2021 in Püttlach eine Ortsversammlung statt.
Zum Ortssprecher der ehemaligen Gemeinde Püttlach wurde gewählt:
Stefan Schmitt |
Püttlach 54 E-Mail: stefan-schmitt-0705@web.de |
Auf Antrag der Gemeindebürger der ehemaligen Gemeinde Haßlahc fand am 05.05.2022 in Pottenstein eine Ortsversammlung statt.
Zum Ortssprecher der ehemaligen Gemeinde Haßlach wurde gewählt:
Matthias Fuchs |
Prüllsbirkig 6 E-Mail: m.fuchs@technikhandel-fuchs.de |