Europaweite Ausschreibung Netzbetreiber
Für die notwendigen europaweiten Ausschreibungen wurden nun alle Vorbereitungen abgeschlossen, so dass das Verfahren für die Betreiberausschreibung gestartet werden konnte. Aufgrund der vorgeschriebenen Verfahrens-schritte und der finalen Prüfung durch den Fördergeber wird allerdings noch Zeit vergehen, bis mit den ersten Ausbaumaßnahmen begonnen werden darf.
In der Stadtratssitzung am 06.02.2017 hat der Stadtrat der Durchführung der Vergabeverfahren für Materiallieferungen, Tiefbauarbeiten, Ingenieurleistungen und künftigen Netz-betreiber mit den festgelegten Vorgaben zugestimmt.
Das Vergabeverfahren wird dreistufig durchgeführt. In der ersten Phase erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach festgelegten Eignungskriterien.
Danach erfolgt in der zweiten Phase das eigentliche Verhandlungsverfahren mit den ausgewählten Bewerbern. Die ausgewählten Bewerber werden über die Vergabeplattform zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Vorlage eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. Die hierfür vorzulegenden Erklärungen, Angaben und Nachweise werden im Rahmen der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mitgeteilt. Hierzu gehört insbesondere der Netzbetreiber-vertrag als auch die Zuschlagskriterien.
In der dritten Phase werden die Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert. Im Rahmen der verbindlichen Angebotsabgabe kann das indikative Angebot an die ggf. geänderten Vorgaben der Ausschreibung angepasst werden.
Hierfür sind jeweils die vorgeschriebenen Angebotsfristen einzuhalten.
Als Termin für die finale Abgabe des Angebotes ist der 12.06.2017 vorgesehen. Daran würde sich die Prüfung und Wertung der Angebote und Erstellung der Vergabedokumentation anschließen, diese ist dann dem Fördergeber zusammen mit allen relevanten Unterlagen zur Prüfung vorzulegen. Erst nach Freigabe und endgültigen Bescheid durch den Bund kann mit den Baumaßnahmen begonnen werden, so dass im Sommer 2017 mit der endgültigen Freigabe gerechnet wird.
Über den Stand des Verfahrens und über die anstehenden Bürgerversammlungen, welche zeitnah nach Entscheidung über den Netzbetreiber durchgeführt werden, wird recht-zeitig wieder informiert.